Die General Public License (GPL) ist der
Vertrag der Free Software Foundation für
den Vertrieb von Freier Software.
Nach dieser Lizenz darf jeder Besitzer (nicht nur der Eigentümer)
eines Programms dieses weiterverkaufen sowie damit verbundene
Vertriebskosten und Supportleistungen berechnen. Er darf diese Rechte
jedoch Dritten (Käufern) nicht untersagen und muss alle Unterlagen und
Quellcodes, die er selbst erhalten hat, an den Empfänger weitergeben.
Werden Programme vor der Weitergabe modifiziert, müssen alle
Modifikationen gekennzeichnet sein. Außerdem muss der Quellcode bei der
Weitergabe mitgeliefert werden oder es ist anzugeben, wo der Quellcode
bezogen werden kann (etwa über das Internet).
Details zur GPL sind bei der Free Software Foundation unter www.fsf.org
im Internet zu finden.
 |
 |
Fachausdrücke und Konzepte |
|
|
|
|