Seite: Home Unternehmen B Allgemeine Vertragsbedingungen Blue Allgemeine Geschäftsbedingungen
 www.dialogdata.com
Datenverarbeitung für Schüler und Studenten . Informationen zu Linux . Fachausdrücke und Konzepte (öffnet neues Fenster) . News & Infos, Webservice, Suche .
.
. Informationen zum Unternehmen .
. Integrierte Lösungen .
. Hardware: Computer, Peripherie, Netzwerk .
. Anwendungssysteme der Dialog Data .
. Dienstleistungen und Kundenbetreuung .

Allgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier können Sie nach Seiten in unserer Web Site suchen, die bestimmte Begriffe enthalten
Hier können Sie uns Nachrichten und Anfragen übermitteln sowie die Web Site detailliert beurteilen
Hier können Sie uns Nachrichten und Anfragen übermitteln sowie die Web Site detailliert beurteilen
Mit diesem Link können Sie Produktinformationen anfordern
Unternehmen
Dialog Data GmbH
Allgemeine Unternehmensdaten
So finden Sie zu uns
Verwechslungen
Unternehmenspolitik
Firmenchronik
Organisation und Leistungen
Externe Kontakte
Produktion
Dienstleistungen
Interne Dienste
Qualitätssicherung
Firmenmuseum
AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten verschiedene allgemein gültige Vereinbarungen, die für alle speziellen Vertragsbedingungen in gleicher Weise gelten und daher in diesen nicht wiederholt werden.

Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vereinbart ist, gelten die nachstehenden Vertragsbedingungen:

1 Umfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt und firmenmäßig gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Änderungen und Sonderbedingungen gelten nur dann, wenn sie vom Auftragnehmer und Auftraggeber schriftlich festgelegt und firmenmäßig bestätigt werden. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

2 Listenpreisvorbehalt
1. Ist ein Listenpreisvorbehalt vereinbart, so kann der Auftragnehmer einen bis zur Anlieferung erhöhten Listenpreis fordern, wenn er ihn allgemein und stetig erzielt. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er dies der Wirtschaftskammer an seinem Sitz nachzuweisen; der Auftraggeber trägt deren Kosten.
2. Ermäßigt der Auftragnehmer den Listenpreis, so wirkt dies auch gegenüber dem Auftraggeber.
3 Zahlungen, Mehrwertsteuer
1.
Zahlungen sind fällig:

a)

der Kaufpreis mit Ende der Funktionsprüfung und Rechnungsstellung,

b)

einmalige Überlassungsvergütungen nach Abnahme und Rechnungsstellung,

c)

monatliche Überlassungsgebühren vierteljährlich zum Ersten des zweiten Vierteljahresmonats mit Rechnungsstellung,

d)

Instandhaltungs- und Pflegevergütungen vierteljährlich zum Ersten des zweiten Vierteljahresmonats mit Rechnungsstellung,

e)

laufende Zahlungen vierteljährlich nachträglich mit Rechnungsstellung,

f)

die Vergütung für sonstige Leistungen nach Leistungserbringung und Rechnungsstellung.

2. Zusätzlich wird zu allen Preisen die jeweils gültige Mehrwertsteuer berechnet.
3. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen sind spätestens 8 Tage ab Fakturendatum netto ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1 % pro Monat verrechnet.
4 Haftung des Auftragnehmers für Verletzung von Schutzrechten
1. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass Kaufsachen oder Programme bzw. Programmänderungen im Bereich der Republik Österreich frei von Schutzrechten Dritter sind, die ihre Nutzung einschränken.
2. Der Auftraggeber kann die Beseitigung von Schutzrechtsverletzungen entsprechend den für die Instandsetzung gültigen Bedingungen verlangen.
3. Der Auftragnehmer übernimmt die alleinige Haftung gegenüber denjenigen, welche die Verletzung von Schutzrechten geltend machen.
4. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer auf dessen Wunsch die Abwehr behaupteter Schutzrechtsverletzungen soweit wie zulässig zu überlassen.

5 Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für verspätete Leistung bzw. Nichterfüllung und für Sach- und Rechtsmängel einer Kaufsache über die in den Allgemeinen Bedingungen festgelegten Ansprüche (Verzug, Instandsetzung) hinaus wird soweit gesetzlich wirksam ausgeschlossen.

Im übrigen haftet der Auftragnehmer nur für Schäden, die durch seine grobe Fahrlässigkeit oder seinen Vorsatz verschuldet wurden. Ansprüche, die darüber hinausgehen, insbesondere alle weiteren Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

Die Haftung für die Vernichtung von Daten beschränkt sich auf den Aufwand, der zu ihrer Rekonstruktion erforderlich ist, wenn die Daten ordnungsgemäß gesichert sind.

Das Produkthaftungsgesetz findet bei Geschäften zwischen Vollkaufleuten keine Anwendung.

6 Datenträger, Zubehör
Die vom Auftraggeber verwendeten Datenträger und Zubehörteile müssen den Vereinbarungen entsprechen. Der Auftragnehmer berät den Auftraggeber in allen Fragen entsprechender Beschaffungen.

7 Datenschutz, Geheimhaltung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung dieses Auftrages betraut sind, das Datenschutzgesetz beachten und auch sonstige Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten.

Beide Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln.

Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für nicht geschützte Ideen, Konzeptionen, Erfahrungen und sonstige Techniken, die sich aus Anlass der Vertragserfüllung ergeben und sich ausschließlich auf die Datenverarbeitung beziehen.

8 Schlussbestimmungen
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Eine Anfechtung des Vertrages wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes ist ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahe kommende wirksame Regelung zu treffen.

Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz der beklagten Partei.

Allfällige sich aus dem gegenständlichen Vertrag ergebende staatliche Abgaben oder Rechtsgebühren gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Unternehmen Das Unternehmen
Vertragsbedingungen Vertragsbedingungen
Kauf von EDV-Systemen Kauf von EDV-Systemen
Bitte beurteilen Sie unsere Webseiten durch Klick auf eine Schulnote (noch besser über die Feedbackseite):
Die aktuelle Seite: 
Note 1 Note 2 Note 3 Note 4 Note 5
Gesamte Website
Note 1 Note 2 Note 3 Note 4 Note 5
P
Zurück zum Seitenanfang Fragen, Anregungen, Wünsche: Feedback * Impressum * Update 23-Okt-2015
P
Home  |  Unternehmen  |  Lösungen  |  Hardware  |  Software  |  Dienstleistungen
Linux  |  New Style Computing  |  Konzepte (neues Fenster)  |  News & Infos  |  Webservice
P
www.linuxoffice.at: Linux im Unternehmen (neues Fenster)
www.dialogdata.net: Providerfunktionen und Internetdienstleistungen (neues Fenster)