Seite: Home Unternehmen B Allgemeine Vertragsbedingungen Blue Pflege von Standardprogrammen
 www.dialogdata.com
Datenverarbeitung für Schüler und Studenten . Informationen zu Linux . Fachausdrücke und Konzepte (öffnet neues Fenster) . News & Infos, Webservice, Suche .
.
. Informationen zum Unternehmen .
. Integrierte Lösungen .
. Hardware: Computer, Peripherie, Netzwerk .
. Anwendungssysteme der Dialog Data .
. Dienstleistungen und Kundenbetreuung .

Allgemeine Vertragsbedingungen
Pflege von Standardprogrammen

Hier können Sie nach Seiten in unserer Web Site suchen, die bestimmte Begriffe enthalten
Hier können Sie uns Nachrichten und Anfragen übermitteln sowie die Web Site detailliert beurteilen
Hier können Sie uns Nachrichten und Anfragen übermitteln sowie die Web Site detailliert beurteilen
Mit diesem Link können Sie Produktinformationen anfordern
Unternehmen
Dialog Data GmbH
Allgemeine Unternehmensdaten
So finden Sie zu uns
Verwechslungen
Unternehmenspolitik
Firmenchronik
Organisation und Leistungen
Externe Kontakte
Produktion
Dienstleistungen
Interne Dienste
Qualitätssicherung
Firmenmuseum
AGB

Sofern in der Leistungsbeschreibung nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Pflege von Standardprogrammen neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die nachstehenden Vertragsbedingungen:

1 Leistung des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer hat die Programme zu pflegen (Punkt 4 und 5).

2 Vergütung

1. Die Pflegevergütung ist das Entgelt für die Pflege der Programme sowie diejenigen Leistungen, die gemäß diesen Vertragsbedingungen stets zu erbringen oder die in der Leistungsbeschreibung ohne gesonderte Vergütung vereinbart sind.
2.
Nicht durch die Vergütung abgedeckt sind

a)

Änderungen der Programme auf Wunsch des Auftraggebers,

b)

die organisatorische Einführung neuer Versionen durch den Auftragnehmer,

c)

die programmtechnische Anpassung neuer Versionen durch den Auftragnehmer, wenn die beim Auftraggeber eingesetzte Version nicht vom Auftragnehmer angeboten wird,

d)

die Installation neuer Programme oder zusätzlicher Funktionen, die in der Betreuungsvereinbarung nicht angeführt sind.

3. Die Pflegevergütung ist vierteljährlich zu Beginn des zweiten Monats in jedem Quartal fällig. Für Software im Bereich des Personalwesens ist die jährliche Pflegevergütung zu Jahresbeginn fällig.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistung.
3 Vertragsdauer
Dieses Abkommen gilt vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bis zum darauf folgenden Geschäftsjahresende des Auftragnehmers und kann in der Folge durch entsprechenden Auftrag des Auftraggebers für ein weiteres Jahr abgeschlossen werden. Eine ausdrückliche Kündigung ist bei Nichtverlängerung der Pflegevereinbarung somit nicht erforderlich.

Auf Wunsch des Auftragnehmers kann eine Mindestvertragsdauer für die Programmpflege festgelegt werden.

Der Auftragnehmer hat die Möglichkeit, sofern der Auftraggeber trotz Setzung einer mindest achttägigen Nachfrist mit Leistungen in Verzug ist, ohne weitere Nachfristsetzung das Abkommen für aufgelöst zu erklären. Dieses Recht besteht für den Auftragnehmer auch dann, wenn über den Auftraggeber bzw. über dessen Vermögen ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wird, oder wenn er versucht, einen außergerichtlichen Vergleich mit seinen Gläubigern zu finden.

4 Fehlerbeseitigung

1.

Treten bei vertragsgemäßer Nutzung Fehler auf, hat der Auftragnehmer diese unverzüglich zu beseitigen. Nach Durchführung der Arbeiten hat der Auftragnehmer die Fehlerfreiheit der Programme anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Testfälle darzulegen. Der Auftragnehmer hat gegebenenfalls die Programmdokumentation zu berichtigen.

2. Der Auftraggeber kann eine angemessene Frist für die Beseitigung der Fehler setzen. Verstreicht sie nutzlos, hat der Auftragnehmer für jeden Tag bis zur Fehlerbeseitigung Vertragsstrafe zu zahlen. Die Vertragsstrafe beträgt je Tag 1/15 der monatlichen Pflegevergütung. Bei Fehlern, welche die Nutzung der Programme nicht ausschließen, verringert sich die Vertragsstrafe auf die Hälfte. Voraussetzung für den Fristbeginn ist, dass der Auftraggeber beschreibt, wie Fehler sich bemerkbar machen und wie sie sich auswirken und dass er die als erforderlich vereinbarten Unterlagen zur Verfügung hält.
3. Werden Fehler während einer Frist von 30 Tagen nicht so beseitigt, dass die Programme im wesentlichen vertragsgemäß genutzt werden können, kann der Auftraggeber mit einer Ankündigungsfrist von 14 Tagen den Vertrag kündigen.
4.
Der Auftragnehmer kann eine Vergütung verlangen

a)

soweit er aufgrund einer Fehlermeldung tätig geworden ist, ohne dass der Auftraggeber das Vorliegen eines Fehlers erwiesen hätte,

b)

soweit er Fehler beseitigt hat, die nicht unter die Gewährleistung fallen (siehe Punkt 6.3),

c)

soweit die Fehlerbeseitigung durch Änderungen gemäß Punkt 6.3 erschwert worden ist. Er braucht den Mehraufwand nur glaubhaft zu machen.

RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
RINGB
5 Änderungen der Programme durch den Auftragnehmer
1.

Ändert der Auftragnehmer die Originalfassung der Programme, hat er den Auftraggeber umfassend, d. h. über sämtliche Änderungen, die sich auf die Nutzung der Programme auswirken, zu unterrichten.

2. Will der Auftragnehmer die Änderungen auf die Fassung der Programme beim Auftraggeber übertragen, hat er den Auftraggeber aufzufordern, dieses zuzulassen. Der Auftraggeber hat dies zuzulassen, wenn und sobald es ihm zumutbar ist. Der Auftragnehmer nimmt die Übertragung auf eigene Kosten vor.
Müssen beim Auftraggeber vorhandene Programme deswegen angepasst werden, kann der Auftraggeber verlangen, dass der Auftragnehmer dies auf eigene Kosten tut oder ihm die Kosten der Anpassung erstattet. Er hat den für den Auftragnehmer voraussichtlich günstigeren Weg zu wählen.
3. Die Pflicht zur Fehlerbeseitigung erlischt sechs Monate nachdem die Übertragung der Änderungen zumutbar ist.
Die Pflicht zur Fehlerbeseitigung erlischt in jedem Fall zwei Jahre nach Aufforderung zur Übernahme. Der Auftragnehmer bestimmt den Umfang des Erlöschens. Die Vergütung ermäßigt sich entsprechend der Entlastung des Auftragnehmers.
4. Der Auftraggeber kann verlangen, dass der Auftragnehmer ihm alle Änderungen der Originalfassung ohne gesonderte Vergütung zur Verfügung stellt. Dies gilt nicht für Ergänzungen, für die der Auftragnehmer allgemein eine gesonderte Vergütung verlangt.
5. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Programme stets rechtzeitig an geänderte Rechtsvorschriften anzupassen.
6 Änderungen der Programme durch den Auftraggeber
1.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Programme zu ändern. Änderungen durch Dritte bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Sie gilt als erteilt, wenn die Änderungen über die von ihm vorgegebenen Schnittstellen vorgenommen werden. Sie ist zu erteilen, wenn die Änderungen der Anpassung der Programme an geänderte EDV-technische Einsatzvoraussetzungen dienen. Der Auftragnehmer kann verlangen, dass die Anpassung ihm gegen gesonderte Vergütung übertragen wird.

2. Der Auftragnehmer ist bei Änderungen gemäß Punkt 6.1, dritter Satz, verpflichtet, Quellprogramme einschließlich der zu ihnen gehörenden Unterlagen soweit erforderlich zu überlassen, wenn er die Änderungen nicht gemäß Punkt 6.1 übernimmt.
3. Die Pflicht zur Fehlerbeseitigung nach Punkt 4 gilt nicht für Fehler, die der Auftraggeber verursacht hat. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sich um die Beseitigung solcher Fehler zu bemühen (siehe auch Punkt 4.4).
Der Auftragnehmer kann verlangen, dass der Auftraggeber Fehler anhand der nicht geänderten Fassung nachweist, soweit dies mit vertretbarem Aufwand möglich ist.
Die Pflichten des Auftragnehmers sind anzupassen, wenn sich ihre Erfüllung durch die Änderungen wesentlich erschwert.

7 Pflichten des Auftraggebers

1.

Der Auftraggeber trifft zeitlich unbegrenzt Vorsorge, dass die ihm überlassenen Programme und Programmunterlagen ohne Zustimmung des Auftragnehmers Dritten nicht zugänglich werden. Quellprogramme und die dazu gehörenden Unterlagen sind besonders sorgfältig zu sichern.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Bedienungsanweisungen des Auftragnehmers zu befolgen.
Er hat im Rahmen des Zumutbaren den Auftragnehmer bei der Beseitigung von Fehlern zu unterstützen.
Unternehmen Das Unternehmen
Vertragsbedingungen Vertragsbedingungen
Bitte beurteilen Sie unsere Webseiten durch Klick auf eine Schulnote (noch besser über die Feedbackseite):
Die aktuelle Seite: 
Note 1 Note 2 Note 3 Note 4 Note 5
Gesamte Website
Note 1 Note 2 Note 3 Note 4 Note 5
P
Zurück zum Seitenanfang Fragen, Anregungen, Wünsche: Feedback * Impressum * Update 20-Nov-2015
P
Home  |  Unternehmen  |  Lösungen  |  Hardware  |  Software  |  Dienstleistungen
Linux  |  New Style Computing  |  Konzepte (neues Fenster)  |  News & Infos  |  Webservice
P
www.linuxoffice.at: Linux im Unternehmen (neues Fenster)
www.dialogdata.net: Providerfunktionen und Internetdienstleistungen (neues Fenster)