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Softwarequalitätssicherung
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Die Qualitätsplanung im Bereich der Softwareentwicklung folgt folgenden Prinzipien: Die Qualitätsmerkmale werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber schon im Rahmen der Auftragsprüfung möglichst quantitativ festgelegt und bilden die Grundlage für den Abnahmetest. Aus diesen Qualitätsanforderungen leiten sich die Maßnahmen für den Entwicklungsprozess ab, der zur Erreichung der festgelegten Ziele entsprechend gestaltet wird. Durch Maßnahmen im Bereich der konstruktiven Qualitätssicherung werden durch entsprechende Wahl der Softwarearchitektur, weitgehende Modularisierung, einen hohen Wiederverwendungsanteil und die Gliederung der Softwareentwicklung in mehrere Ebenen (Module, Programme, Systeme) Qualitätsaspekte in so hohem Ausmaß berücksichtigt, dass eine detaillierte Behandlung den Rahmen dieses Handbuchs sprengen würde. Der zentrale Aspekt aller Qualitätssicherungsmaßnahmen betrifft neben der Fehlererkennung und der Fehlerbeseitigung eine möglichst umfassende Fehlervermeidung. Als Fehler gilt jede Abweichung von den Anforderungen ebenso wie jede Inkonsistenz in den Anforderungen selbst. Es muss nicht nur der geforderte funktionale Umfang gegeben sein, die Software muss vielmehr auch allen festgelegten Qualitätsanforderungen entsprechen. Um eine frühzeitige Fehlererkennung zu ermöglichen, ist die Qualitätssicherung in den gesamten Entwicklungsprozess integriert und in das organisatorische Ablaufmodell der Softwareentwicklung eingebettet. Wie noch ausführlicher gezeigt wird, sind in jeder Phase der Entwicklung Messpunkte mit Kriterien eingeplant, deren Erfüllung Voraussetzung für den Übergang zur nächsten Phase ist. Ergänzende Hinweise enthält das Kapitel "Fehlervermeidung durch Design".
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