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Die Auftragsprüfung umfasst alle Vorgänge
eines Vorhabens von der ersten Idee bis zur Entscheidung über die
Durchführung. Die hier festgelegten Grundsätze gelten nicht nur für
Projekte, die im Auftrag von Kunden abgewickelt werden, sondern für
sämtliche Geschäftsfälle, also auch für jene, bei denen die Dialog
Data als Kunde auftritt, sowie für alle firmeninternen Projekte, bei
denen die Dialog Data Kunde und Lieferant gleichzeitig ist.
Generell werden bei der Dialog Data die Beziehungen zu Kunden,
Lieferanten und den Mitarbeitern des Unternehmens als Symbiose
betrachtet, die so zu gestalten ist, dass sie beiden Seiten Nutzen
bringt. Je nach Art des Geschäftsfalles wird sich dieser Nutzen auf der
einen Seite eher in Material oder Leistung und auf der anderen Seite in
Form von Geld zeigen, es wird jedoch jeder Geschäftsfall, der nicht
beiden Partnern Vorteile bringt, als ganz eindeutiger Misserfolg
gewertet.
Aus diesen Gründen wird die Auftragsprüfung für Kundenprojekte und
Lieferantenprojekte mit demselben Prozess abgewickelt. In jedem Fall
sind die Anforderungen festzulegen. Dazu ist für beide Partner
eindeutig und unmissverständlich festzuhalten, was mit dem
gegenständlichen Projekt erreicht werden soll, wozu insbesondere auch
gehört, dass alle geplanten Ergebnisse schon im Zuge der
Auftragsprüfung möglichst in quantitativer Form festgelegt werden. Es
sind die möglichen Alternativen sowie alle Gefahren zu analysieren und
zu bewerten, und nicht zuletzt ist zu prüfen, ob die Abwicklung des
Auftrags mit den bei beiden Partnern verfügbaren Ressourcen überhaupt
möglich ist und wie diese Abwicklung vor sich gehen soll. Schließlich
folgt auf der Basis dieser Informationen die Entscheidung, ob und mit
welcher der gefundenen Alternativen das Projekt abgewickelt werden soll.
Festlegung der
Anforderungen und Grobkonzept |
Den Ausgangspunkt jeder Auftragsprüfung bildet die
Feststellung der gewünschten Ergebnisse und der im Rahmen des
Auftrags zu erreichenden Ziele.
Der Gegenstand des Auftrags und dessen geforderte Eigenschaften
sind detailliert festzuhalten. Bei Handelsgeschäften reicht dazu
im allgemeinen eine exakte Angabe des gewünschten Artikels, wenn
beide Auftragspartner dessen Eigenschaften kennen und diese
ohnehin nicht beeinflusst werden können, weil es sich etwa um ein
Serienprodukt handelt.
Im Fall von Software oder EDV-Systemen wird der Auftraggeber in
einem Pflichtenheft die erforderlichen Eigenschaften auflisten und
dort alle Anforderungen analysieren und festhalten. Der
Auftraggeber muss bereits in dieser Phase darauf hingewiesen
werden, dass nicht definierte Anforderungen nicht Gegenstand der
Auftragsabwicklung sein können. Es sollen hier alle funktionellen
Forderungen an die System einschließlich allfälliger
Anforderungen an Leistung, Zuverlässigkeit,
Datenschutzeinrichtungen oder sonstige Qualitätsattribute sowie
mögliche Einschränkungen aufscheinen.
Aufgrund dieser Anforderungen wird ein fachliches Grobkonzept
ausgearbeitet, das eine mögliche Lösung der Aufgabenstellung in
einer für beide Auftragspartner eindeutig verständlichen Form
darstellt, ohne auf technische Details näher einzugehen. Dieses
Grobkonzept beschreibt nicht nur in allen Einzelheiten, wie die im
Pflichtenheft festgehaltenen Anforderungen erfüllt werden sollen,
es legt auch eindeutig fest, welche Ergebnisse erwartet werden und
in welcher Form diese Ergebnisse überprüft werden. Es wird
ausdrücklich festgehalten, dass der Auftrag als erfüllt gilt,
wenn das System diese Ergebnisse liefert.
Die Zwischenergebnisse der Konzeption werden in regelmäßigen
Audits mit dem Auftragspartner besprochen und abgeklärt. |
Planung der
Abwicklung |
Parallel zur Entwicklung des Grobkonzepts wird ein
Konzept zur Abwicklung des Auftrags entwickelt
(Projektmanagement). Dieses Konzept legt die bei Auftraggeber und
Auftragnehmer zur Erreichung der Projektziele einzusetzenden
Ressourcen fest und enthält einen in Phasen gegliederten
Terminplan, welcher den zeitlichen Ablauf darstellt und die zu
bestimmten Zeitpunkten von einem der Vertragspartner zu
erbringenden Leistungen sowie die zu erreichenden
Zwischenergebnisse festhält.
Ebenso werden die Kommunikationswege zwischen den
Vertragspartnern einschließlich der jeweiligen
Projektverantwortlichen sowie Regelungen für den Fall festgelegt,
dass Abweichungen vom geplanten Verlauf auftreten. Diese
Abweichungen können sowohl die Termine wie auch die
spezifizierten Anforderungen betreffen, etwa wenn sich während
der Projektabwicklung die Gegebenheiten ändern oder nachträglich
zusätzliche Anforderungen bekannt werden.
Nicht zuletzt wird ein Qualitätssicherungsplan für das
Projekt erstellt, dessen Inhalt von der jeweiligen
Aufgabenstellung abhängt und in der Verfahrensanweisungen
geregelt wird. |
Vertragsprüfung |
Die interne Vertragsprüfung stellt sicher, dass
für beide Partner vor Beginn der Auftragsabwicklung alle den
Auftrag betreffende Details eindeutig geklärt sind:
- Die Anforderungen müssen explizit festgelegt und
dokumentiert sein, alle Abweichungen von der
Ausschreibung müssen ausdrücklich erwähnt sein.
- Die Begriffe müssen zwischen den Vertragspartnern
abgestimmt sein.
- Die anzuwendenden Gesetze, Normen, Richtlinien und
Verfahren müssen festgelegt sein.
- Es müssen auf beiden Seiten die zur Vertragsabwicklung
nötigen Fähigkeiten und Ressourcen verfügbar
sein.
- Die Abnahmekriterien hinsichtlich Leistungsumfang und
Termin einschließlich sämtlicher bei den Abnahmetests
verwendeten Testdaten und den damit zu erzielenden Ergebnissen
müssen festgelegt sein.
- Die Vorgangsweise bei Vertragsänderungen während
der Auftragsabwicklung muss definiert sein.
- Die vom Auftraggeber zu erbringenden Leistungen (speziell
bei der Produktspezifikation, Installation und Abnahme, aber
auch eventuell die Bereitstellung von Arbeitsraum und
Arbeitsmitteln) müssen detailliert festgehalten werden.
- Ebenso sind die vom Auftraggeber beizustellenden Produkte
und Werkzeuge festzulegen.
- Es müssen Prozeduren zur Bewältigung unvorhergesehener Probleme
oder Gefahren definiert sein.
- Die Behandlung von Problemen, die nach der Abnahme auftreten,
muss geregelt sein.
- Der Schutz vertraulicher Informationen auf beiden
Seiten muss verbindlich vereinbart sein.
Die Rechtsabteilung prüft
gemeinsam mit der Qualitätssicherung,
ob alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Vereinbarungen
mit dem Auftraggeber vorliegen. Zusätzlich sind die internen
Kriterien für die Auftragsannahme (Kostenschätzung,
Risikomanagement) zu prüfen.
Zur Vereinfachung der Vertragsgestaltung werden die im
Zusammenhang mit Standardsoftware üblicherweise angewendeten
Verfahren vordefiniert (siehe UniTest) und können bei der
Vertragsgestaltung herangezogen werden. Ebenso sind für
allgemeine Fragen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
verschiedene Leistungen der Dialog Data festgelegt. Diese
vorgefertigten Vereinbarungen müssen vom Auftraggeber jedoch
nicht übernommen werden, sind dann allerdings in jeder Einzelheit
gesondert festzulegen.
Ohne positive Erledigung der Vertragsprüfung dürfen keinerlei
Arbeiten in Zusammenhang mit dem gegenständlichen Auftrag in
Angriff genommen werden. |
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