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Wartungsleistungen
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Die Bedingungen für Gewährleistung und Garantie werden oft falsch interpretiert.
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Gewährleistung
Bei der Gewährleistung haben Sie einen gesetzlich geregelten Anspruch auf die Behebung von Mängeln, die bei der Übergabe vorhanden waren. Treten Mängel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auf, kann man annehmen, dass sie schon bei der Übergabe vorhanden waren. Nach Ablauf der sechs Monate muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorgelegen ist.
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Garantie
Viele Hersteller gegen eine über die Gewährleistungsansprüche hinausreichende Garantie, etwa Produzenten von Magnetplatten eine Garantie von drei Jahren.
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Weil die Garantie eine über die gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehende freiwillige Leistung der Hersteller ist, kann jeder eigene Garantiebedingungen festlegen, sofern diese die Ansprüche aus der Währleistung nicht einschränken. Da jeder Produzent diese Zusatzleistungen selbst festlegt, sind die unterschiedlichsten Bedingungen zu beachten, fallweise gelten sogar bei einem Hersteller für unterschiedliche Produkte jeweils eigene Garantiebestimmungen.
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In manchen Fällen ist das problematisch, weil man sich für die Garantieleistungen direkt an den Hersteller wenden muss und zum Beispiel die Portokosten nach Taiwan höher sein können als der Preis für eine neue Magnetplatte.
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In anderen Fällen funktioniert die Garantieabwicklung perfekt, zum Beispiel bei Tandberg Data: Die Servicestelle in Deutschland wickelt nicht nur den Austausch von fehlerhaften Laufwerken relativ unbürokratisch in kürzester Zeit ab, man bietet gegen eine geringe Gebühr sogar an, zuerst ein Ersatzgerät zuzusenden, bevor das defekte gerät an Tandberg geschickt wird.
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Tandberg ist nur ein Beispiel, die Bearbeitung von Garantiefällen ist auch vielen anderen renommierten Herstellern ausgezeichnet geregelt. Schließlich leben alle Produzenten von der Zufriedenheit ihrer Kunden.
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Vor-Ort-Austausch
Die Hersteller von größeren und schwer transportierbaren Geräten - etwa Röhrenmonitoren - bieten im Rahmen der Garantie vielfach auch einen Austausch vor Ort an. In diesen Fällen kommt ein Techniker mit einem neuen Gerät zu Ihnen ins Haus und nimmt das defekte Stück gleich mit.
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Manchmal ist die Leistung vor Ort in den Garantiebedingungen etwas eingeschränkt, zum Beispiel drei Jahre Garantie, davon ein Jahr mit Vor-Ort-Austausch.
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Abwicklung von Gewährleistungsfällen und Garantieleistungen
Bei Störungen wenden Sie sich bitte zunächst an uns. Wir werden die Abwicklung von Garantiefällen für Sie so optimal wie möglich regeln.
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