Die Bedingungen für Gewährleistung und Garantie werden oft falsch
interpretiert.
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Gewährleistung |
Bei der Gewährleistung haben Sie einen gesetzlich geregelten
Anspruch auf die Behebung von Mängeln, die bei der Übergabe
vorhanden waren. Treten Mängel innerhalb der ersten sechs Monate
nach dem Kauf auf, kann man annehmen, dass sie schon bei der
Übergabe vorhanden waren. Nach Ablauf der sechs Monate muss der
Käufer nachweisen, dass der Mangel schon beim Kauf vorgelegen ist.
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Garantie |
Viele Hersteller gegen eine über die Gewährleistungsansprüche
hinausreichende Garantie, etwa Produzenten von Magnetplatten eine
Garantie von drei Jahren.
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Weil die Garantie eine über die gesetzlichen Verpflichtungen
hinausgehende freiwillige Leistung der Hersteller ist, kann jeder
eigene Garantiebedingungen festlegen, sofern diese die Ansprüche
aus der Währleistung nicht einschränken. Da jeder Produzent diese
Zusatzleistungen selbst festlegt, sind die unterschiedlichsten
Bedingungen zu beachten, fallweise gelten sogar bei einem Hersteller
für unterschiedliche Produkte jeweils eigene Garantiebestimmungen.
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In manchen Fällen ist das problematisch, weil man sich für die
Garantieleistungen direkt an den Hersteller wenden muss und zum
Beispiel die Portokosten nach Taiwan höher sein können als der
Preis für eine neue Magnetplatte.
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In anderen Fällen funktioniert die Garantieabwicklung perfekt, zum
Beispiel bei Tandberg Data: Die Servicestelle in Deutschland wickelt
nicht nur den Austausch von fehlerhaften Laufwerken relativ
unbürokratisch in kürzester Zeit ab, man bietet gegen eine geringe
Gebühr sogar an, zuerst ein Ersatzgerät zuzusenden, bevor das
defekte gerät an Tandberg geschickt wird.
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Tandberg ist nur ein Beispiel, die Bearbeitung von Garantiefällen
ist auch vielen anderen renommierten Herstellern ausgezeichnet
geregelt. Schließlich leben alle Produzenten von der Zufriedenheit
ihrer Kunden.
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Vor-Ort-Austausch |
Die Hersteller von größeren und schwer transportierbaren Geräten
- etwa Röhrenmonitoren - bieten im Rahmen der Garantie vielfach
auch einen Austausch vor Ort an. In diesen Fällen kommt ein
Techniker mit einem neuen Gerät zu Ihnen ins Haus und nimmt das
defekte Stück gleich mit.
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Manchmal ist die Leistung vor Ort in den Garantiebedingungen etwas eingeschränkt,
zum Beispiel drei Jahre Garantie, davon ein Jahr mit
Vor-Ort-Austausch.
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Abwicklung
von Gewährleistungsfällen und Garantieleistungen |
Bei Störungen wenden Sie sich bitte zunächst an uns. Wir werden
die Abwicklung von Garantiefällen für Sie so optimal wie möglich
regeln.
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