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Werte zu Investitionsgütern

Zu jeder Anlage existiert ein Anlagenstammsatz mit verschiedenen Informationen wie Bezeichnung der Anlage, Anlageart, FIBU-Konto, Kostenstelle, zuständiger Mitarbeiter, Anlagenstatus oder Investitionsprojekt sowie verschiedene Angaben zu Investitionsbegünstigungen und Versicherungswerten.

In den Abschreibungsparametern können für jede Anlage gesondert für jeweils bis zu vier Bilanzen die Abschreibungsmodalitäten festgelegt werden. Die jährliche Abschreibung kann als fixer Betrag, als Prozentsatz oder in Form eines Zieldatums angegeben werden. Weitere Angaben beziehen sich auf Halbjahresabgrenzungen und den Restwert. Diese Parameter können unter Angabe des Geschäftsjahres, ab welchem sie gelten sollen, jederzeit geändert werden. Pro Anlage können bis zu 16 Abschreibungsparameter gespeichert werden, die Berechnung der Abschreibungen kann daher bis zu 15 Mal geändert werden.

Zu jeder Anlagengruppe können Vorschlagswerte für die Stammdaten und Abschreibungsparameter festgelegt werden, weshalb bei einer Neuanlage außer der Anlagenbezeichnung im Normalfall keine Eingaben erforderlich sind.

In den Abschreibungsbewegungen können verschiedene Geschäftsfälle zur Anlage erfasst werden. Auch diese können bis zu vier unterschiedlichen Bilanzen zugeordnet werden, wobei folgende Bewegungsarten möglich sind: Zugang, Abgang, Ausscheidung (teilweise oder zur Gänze), Übersteuerung der Normal-AfA, Bestellung, Korrektur Abschreibungsbasis, Korrektur Anschaffungswert, Wertberichtigung, Sonderabschreibung, Investitionsbegünstigung, von denen im Normalfall nur Zugang und Ausscheidung benötigt werden.

Die Bewegungen können für beliebige Zeiträume auch im voraus erfasst und jederzeit geändert beziehungsweise korrigiert werden.

In jedem Bewegungssatz können außer dem Betrag ein Datum, eine Belegnummer und ein Text eingegeben werden. Maximal können zu einer Anlage 32 Bewegungen erfasst werden.

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