Die bei den Bewertungsfunktionen beschriebenen Werte - zum Beispiel in den verschiedenen Tabellen - müssen nicht unbedingt einen konkreten Wert (Betrag) enthalten, sondern können selbst wieder auf eine andere Bewertungsfunktion verweisen. Es kann zum Beispiel im Lohnartenstamm ein Hinweis auf einen Monatswert und in diesem Monatswert die Angabe eines Tarifs vorliegen. Die Bewertungsfunktionen können beliebig miteinander verkettet sein, wobei das System alle Funktionen der Reihe nach so lange auflöst, bis es einen Betrag gefunden hat, der für die Abrechnung der Lohndatenzeile verwendet werden kann. Es ist natürlich möglich, diese Verkettung so zu definieren, dass sich ein Kreis ergibt, etwa wenn im letzten Beispiel der Tarif auf den Satz aus dem Lohnartenstamm verweist. Das System erkennt diese Situation, gibt einen Fehlerhinweis aus und rechnet die Lohnart mangels brauchbarer Daten nicht ab.
Eine andere Form der Verknüpfung von Bewertungsfunktionen ist dadurch gegeben, dass zu jeder Lohnart und damit für die Bewertung jeder Lohndatenzeile zwei Bewertungsfunktionen angegeben werden können, die in irgendeiner Form miteinander verknüpft werden sollen.
Mathematische Verknüpfung |
Die einfachste Form ist dabei die mathematische Verknüpfung mit einer der vier Grundrechnungsarten. Es kann also das Ergebnis der zweiten Bewertungsfunktion zu jenem der ersten addiert, von diesem subtrahiert, damit multipliziert oder durch diesen Wert dividiert werden. Damit kann der Betrag der Lohnart XY dividiert durch die Stunden der Lohnart XY den Satz für die laufende Lohndatenzeile ergeben. Einmal ermittelte Zwischenwerte oder Grundbezüge können so beliebig oft für die Berechnung anderer Lohnarten herangezogen werden, wobei sich das Ergebnis bei jedem Dienstnehmer und in jeder Abrechnungsperiode ändern kann, zum Beispiel ein Überstundensatz, in den auch eine monatlich variable Zulage einzubeziehen ist. |
Logische Verknüpfung |
Neben der mathematischen Verknüpfung ist auch eine logische
Verknüpfung möglich. Hier werden die Ergebnisse der beiden
Bewertungsfunktionen miteinander verglichen, wobei das Ergebnis
dieses Vergleichs die weitere Vorgangsweise mit folgenden
Möglichkeiten bestimmt (das Ergebnis der ersten Bewertungsfunktion
ist im folgenden mit E1 und jenes der zweiten mit E2 bezeichnet):
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Bedingte Abrechnung |
Mit der logischen Verknüpfung erreicht man die bedingte Abrechnung bestimmter Lohndaten, sie werden also nur dann verwendet, wenn gewisse Voraussetzungen gegeben sind, die vor Beginn der Abrechnung noch gar nicht bekannt gewesen sein müssen. Man kann damit auch Ober- und Untergrenzen (ähnlich den Höchstbemessungen in der Sozialversicherung) einführen und die Abrechnung bestimmter Lohnarten davon abhängig machen. Eine ähnliche Form der bedingten Abrechnung kann in der Form festgelegt werden, dass eine Lohnart nur dann verwendet werden soll, wenn der Wert positiv ist, bzw. nur dann, wenn der Wert der Lohnart negativ ist. Damit kann vermieden werden, dass sich durch die Kumulierung irgendwelcher Werte - zum Beispiel für die Kostenrechnung - oder aus bestimmten Beständen (ein Urlaubsanspruch kann auch negativ werden) negative "Bemessungen" für die Ermittlung spezieller Werte ergeben. Ein andere Anwendung kann darin bestehen, im Dezember oder zu Beginn eines Arbeitsjahres alle offenen Gleitzeitansprüche auszuzahlen, sofern kein Minusbestand vorliegt. Für alle Verknüpfungen können sämtliche Arten von Bewertungsfunktionen herangezogen werden. Es können also Lohnarten etwa auch nur dann abgerechnet werden, wenn ein Dienstnehmer mindestens 3 Kinder hat. Ein anderes Beispiel ist die oben erwähnte Geburtstagsprämie. |
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