Das Mitarbeiterbetreuungssystem MIBS: Personalevidenz
Übersicht
Die Personalevidenz umfasst sechs voneinander unabhängige
Teilsysteme, die als Zusätze zur Personalabrechnung eingesetzt werden
können: Zeiterfassung und -abrechnung, Anspruchsverwaltung,
Reisekostenabrechnung sowie Darlehen und Exekutionen.

- Die KV-Abrechnung überwacht die kollektivvertragliche
Einstufung der Dienstnehmer, liefert Informationen zu Vorrückungen
oder Biennalsprüngen, erstellt Verwendungsgruppenstatistiken, wertet
das Bezugsniveau sowie Überzahlungen im Unternehmen aus und regelt
die kollektivvertraglichen Jubiläen.
- Die Zeiterfassung und -abrechnung ist meist mit einer
elektronischen Stempeluhr gekoppelt und ermittelt automatisch alle
Lohnansprüche, die sich aus den Anwesenheitszeiten ableiten lassen:
Sonn-, Feiertags- oder Nachtzuschläge werden ebenso berechnet wie
Mehrarbeitsstunden, Zeitausgleich oder der Ausgleich der arbeitsfreien
Tage im Gastgewerbe.
- Die Anspruchsverwaltung betreut alle Arten von bezahlter
Abwesenheit wie Urlaub, Krankenstand oder Pflegefreistellung und
erledigt die damit verbundenen Abrechnungs- und Verwaltungsaufgaben.
Neben der Verwaltungsvereinfachung liefert dieses System Informationen
über die verschiedenen Arten von Fehlzeiten und kann auch für
individuelle betriebliche Aufgaben sowie zur Urlaubsplanung
eingesetzt werden.
- Die Verwaltung von Darlehen und Exekutionen ist für das
Unternehmen nicht nur mit einem gewaltigen administrativen Aufwand,
sondern auch mit nicht unbeträchtlichen Haftungsrisiken verbunden.
Die vollautomatische Abrechnung von Dienstnehmerverbindlichkeiten
bedeutet für das Personalwesen eine deutliche Reduzierung des
diesbezüglichen Aufgabenumfanges und versorgt Dienstnehmer wie
Gläubiger mit detaillierten Informationen.
- Die Abrechnung von Reisekosten, die ohne Systemunterstützung
sehr aufwendig sein kann, reduziert sich mit der Personalevidenz auf
die Eingabe von wenigen Daten.
- Das Dokumentenmanagement erstellt und verwaltet die
verschiedenen Personalpapiere und stellt Funktionen zur Integration
von Officesoftware zur Verfügung wie zum Beispiel Steuerdateien für
Serienbriefe.
Alle Teilsysteme der Personalevidenz sind völlig in die
Personalabrechnung integriert. Die hier verfügbaren Informationen werden
ohne besondere Vorkehrungen bei der Abrechnung und in allen Auswertungen
automatisch berücksichtigt. Das Personal im Lohnbüro wird damit von
vielen lästigen Verwaltungsarbeiten entbunden und kann sich verstärkt
seinen Aufgaben als Dienstleistungseinrichtung für die Mitarbeiter des
Unternehmens widmen.