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Identifikationssysteme

Die Voraussetzung für eine automatische Erkennung von Personen ist ein geeignetes Identifikationssystem, wofür prinzipiell drei Verfahrenweisen möglich sind:
  • Wissensbasierte Verfahren (Eingabe eines Passworts)
  • Besitzbasierte Verfahren (Ausweise)
  • Biometrische Verfahren

Wissensbasierte Verfahren
Die auf der Eingabe eines Passworts beruhenden wissensbasierten Verfahren sind wegen des damit verbundenen Handlings in vielen Anwendungen kaum brauchbar.

Besitzbasierte Verfahren
Im Bereich der besitzbasierten Verfahren sind Magnetkartenleser, Strichcodesysteme oder induktive Systeme verschiedenster Hersteller verfügbar, die meist alle von einem Personalcomputer gesteuert werden. Sie sind ähnlich wie Passworte mit Risiken verbunden, weil die Informationsträger weitergegeben, vertauscht, verloren, vergessen oder beschädigt werden können.

StrichcodeEine einfache und gleichzeitig sehr betriebssichere Variante besteht darin, die Zeitbuchungsplätze mit fix montierten Handscannern auszurüsten, die nach demselben System wie in vielen Handelsbetrieben Strichcodes aus einer Entfernung von bis zu 70 cm auch bei schlechten Lichtverhältnissen lesen können. Die Strichcodeausweise können entweder mit einem entsprechend ausgerüsteten Drucker vom Lohnbüro selbst herstellt werden, es sind aber auch Lösungen mit Scheckkarten verfügbar. Hier werden entweder Standardkarten mit fortlaufender Nummer im Strichcode verwendet oder aber das Lohnbüro stellt selbst mit einem entsprechenden Schweißgerät Personalausweise her, die in diesem Fall neben dem Strichcode auch ein Foto des Inhabers enthalten können.

Die Informationsträger für Induktionsleser können verschiedenartig gestaltet sein - etwa als Ausweise oder als Schlüsselanhänger - und sind weitgehend kopiersicher. Die Herstellung ist allerdings relativ aufwändig und mit entsprechenden Kosten verbunden.

MagnetkartenAusweise in Form von Magnetkarten sind sehr verbreitet (Kreditkarten, Bankomat) und können mit entsprechenden Einrichtungen zum Beschreiben des Magnetstreifens unter Umständen selbst hergestellt werden.

Prinzipiell kann jedes technische System zur Identifizierung von Personen eingesetzt werden, sofern es über eine Schnittstelle verfügt, die in Echtzeit die Erkennung von Personen meldet oder aber die Zeiten zusammen mit einer Personenkennung selbst aufzeichnet und diese Informationen exportieren kann.

Biometrische Verfahren
Die biometrischen Verfahren stützen sich auf körperliche Merkmale einer Person wie den Fingerabdruck, Gesichtsmerkmale, die Iris oder die Stimme. Diese Merkmale können kaum gefälscht oder in Zusammenhang mit einer anderen Person verwendet werden. Ein solches Verfahren, nämlich die Identifikation über Fingerabdruck, wird im nächsten Kapitel behandelt.

Anwendungsmöglichkeiten
Die zuverlässige Erkennung von Personen eröffnet ein breitgestreutes Anwendungsfeld und kann überall dort eingesetzt werden, wo der Zutritt auf bestimmte Personen beschränkt ist oder die Aufzeichnung von Anwesenheitszeiten benötigt wird:
  • Zeitaufzeichnung im Personalwesen
  • Zutrittsbeschränkung für Minderjährige (etwa Pornofilmabteilung von Videotheken)
  • Zugangskontrolle in Bädern, Saunas, Fitnessstudios
  • Zufahrt zu Parkplätzen und Tiefgaragen

In Verbindung mit einer Chipkarte kann einerseits sichergestellt werden, dass die Karte nur von der dazu berechtigten Person verwendet wird. Außerdem können auf der Karte verschiedene Buchungen gespeichert werden, etwa die Anzahl der Besuche oder deren Dauer. Nach Verbrauch des auf der Chipkarte gespeicherten Guthabens kann der Zutritt gesperrt werden.


Personalausweise und Berechtigungen
Für die besitzbasierten Verfahren des Identifikationssystems werden Ausweise verwendet, die mit Strichcodes, Magnetstreifen oder ähnlichen Identifikationskomponenten versehen sind.

Diese Ausweise können beliebige, bis zu 12 Stellen lange Nummern tragen und auch für betriebsfremde Personen genutzt werden, etwa um externem Reinigungspersonal den Zutritt bei Türöffnern zu ermöglichen.

Zu jedem Ausweis können neben dem Datum der Gültigkeit Befugnisse für die Zutrittskontrolle und für andere Anwendungen gespeichert werden.

Zutrittskontrolle
Für die Zutrittskontrolle werden Relaiskarten verwendet, die mit einem oder mehreren Türöffnern verbunden sind.

Die Zutrittsbefugnisse werden für jeden Ausweis individuell festgelegt: Für jede Türe kann gesondert bestimmt werden, zu welchen Zeiten der Zutritt erlaubt ist. Pro Wochentag können zwei Zutrittsperioden (jeweils Uhrzeit von - bis) vorgegeben werden. Zusätzlich können Zutrittszeiten für Samstage, Sonntage und Feiertage eingerichtet werden.

Um den Türöffner zu nutzen, muss sich eine Person lediglich beim System identifizieren, es genügt also die Installation eines geeigneten Lesegerätes neben der Türe (ohne Monitor oder Tastatur). Das Programm prüft die Befugnisse und öffnet bei entsprechender Berechtigung die Türe.

Kantinenabrechnung
Eine weitere Anwendung des Identifikationssystems ist die Kantinenabrechnung. Die Mitarbeiter können mit ihrem Personalausweis die Konsumation bestätigen, ohne mit Bargeld manipulieren zu müssen.

Die Kantine verfügt über eine Kassenabrechnung, gleichzeitig werden die mit Ausweis bezahlten Beträge entweder automatisch in die Lohnabrechnung von MIBS übernommen oder aber für eine Weiterverarbeitung mit einem anderen System als Textdatei exportiert.
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Identifikation über Fingerabdruck Identifikation über Fingerabdruck
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