Mit der bloßen Abrechnung der eigentlichen Lohndaten eines Dienstnehmers würde das System einen wesentlichen Teil seiner Funktionalität verlieren.
Für verschiedene Aufgabenstellungen können neben der eigentlichen Lohnabrechnung beliebige Nebenrechnungen mitlaufen, die auf den verfügbaren Informationen zum Dienstnehmer in der laufenden Abrechnungsperiode basieren, aber in den verschiedenen Lohnauswertungen (Lohnausweis oder Jahreslohnkonto) nicht aufscheinen und in keiner Weise Bezüge, Abzüge oder Bemessungen und Abgaben beeinflussen.
Diese Möglichkeiten werden besonders zur Abrechnung kalkulatorischer Lohnarten für die Kostenrechnung genutzt. So kann etwa monatlich ein Zwölftel des voraussichtlichen Aufwands für Sonderzahlungen auf jene Kostenstellen aufgeteilt werden, auf denen der Dienstnehmer in der laufenden Periode tätig war, statt im Juni und November mit den dann anfallenden vollen Sonderzahlungen jene Kostenstellen zu belasten, auf denen der Mitarbeiter in diesen Monaten zufällig tätig war. Das ist zum Beispiel in der Bauwirtschaft eine untragbare Lösung, wenn jede Baustelle eine eigene Kostenstelle bildet.
In ähnlicher Form können auch vom Personalaufwand abhängige Versicherungswerte oder beliebige sonstige Berechnungen neben der eigentlichen Lohnabrechnung abgewickelt werden.
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