Die abgebildeten Dienstpläne zeigen einen Kalender, in welchem pro Woche eine Zeile verwendet wird. Jede Zeile beginnt mit der Wochennummer, danach folgt für Montag bis Sonntag das Tagesdatum und die geplante Stelle (beziehungsweise bei den Plänen je Stelle die für diese Tage eingeteilten Mitarbeiter). |
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Köche |
Im Dienstplan für die Köche fällt auf, dass
die Arbeitszeiten sehr gleichmäßig aufgeteilt werden. KOCH.D.
kommt nur auf 19 Arbeitstage, weil hier die Einschränkungen - keine
Arbeit an Wochenenden und Feiertagen (1.5., 12.5., 22.5.) - perfekt
eingehalten werden.
Nochmals ist darauf hinzuweisen, dass der obige Dienstplan (und alle folgenden) vollautomatisch generiert wurde - ohne jedes Zutun eines Benutzers und für das ganze Jahr in weniger als einer Sekunde. |
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An den Wochenenden wird es sehr knapp, weil hier weder KOCH.D. noch KHILF.C. eingesetzt werden dürfen. Das Optimierungssystem kann sich nur damit retten, dass KOCH.A. statt an vier an fünf aufeinander folgenden Tagen eingesetzt wird. Zum Ausgleich bekommt er einmal drei Tage hintereinander frei. |
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Zudem muss das System die freien Tage der übrigen Köche ausschließlich auf die Werktage legen, um am Wochenende noch über genug Personal zu verfügen. |
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Die Einteilung der Mitarbeiter in möglichst dieselbe Schicht (KUECHE-F = früh, KUECHE-S = spät, KUECHE-N = Nacht) an aufeinander folgenden Arbeitstagen funktioniert sehr gut: Nur einmal bei KOCH.B. folgen auf zwei Tage Frühdienst zwei Tage Nachtschicht, was auf den Engpass an Wochenenden zurückzuführen ist. |
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Entsprechend den Vorgaben ist KOCH.C nie für die Nachtschicht eingeteilt worden, während bei den übrigen Köchen die Einteilung zu den Nachtschichten meist über die Sollwerte hinausreicht, weil für die Nachtarbeit zu wenig Personal verfügbar ist, obwohl hier an einigen Tagen auch die Küchenhilfe KHILF.C. eingesetzt wird (siehe Dienstplan für Stelle Küche-Nacht weiter unten): KOCH.A. hat an 9 von 22 Tagen Nachtarbeit (41 %, Soll = 33 %), KOCH.B. an 10 von 21 Tagen (48 %, Soll = 33 %), und KOCH.D. an 10 von 19 Tagen (53 %, Soll = 60 %). |
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Küchenhilfen |
Bei allen Küchenhilfen wird das vorgegebene
Arbeitsschema (meist zwei Tage frei nach vier Tagen Arbeit) relativ
gut eingehalten, wenn auch einige Kompromisse nötig sind, um alle
Stellen besetzen zu können:
Die Küchenhilfe KHILF.C soll nur von Montag bis Donnerstag und keinesfalls am Wochenende eingeteilt werden, was das System mit einer Ausnahme (die Arbeit am Freitag ist nicht verboten, sondern soll nur vermieden werden) perfekt einhält. Weil bei den Köchen Personalmangel herrscht und KHILF.C. notfalls auch als Koch arbeiten darf, wird KHILF.C. an 10 Tagen in der Küche verwendet. |
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Die Küchenhilfe KHILF.D. soll nur in der Spät- und Nachtschicht verwendet werden. Auch diese Vorgabe wird vom System fehlerlos berücksichtigt: Es gibt keinen einzigen Frühdienst. |
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Wie schon bei den Köchen bleiben auch bei den Küchenhilfen alle Mitarbeiter innerhalb einer Arbeitsperiode in derselben Schicht. |
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Servicepersonal |
Das Servicepersonal leidet besonders unter
Personalknappheit.
Obwohl die Servicemitarbeiter bei den Küchenhilfen einspringen müssen, wenn dort Personal fehlt, werden die Vorgaben optimal in den Dienstplan eingearbeitet, beispielsweise darf SERV.G. nicht in der Nacht arbeiten. |
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Auch die Arbeitszeiten sind optimal verteilt: 1 x 22 Tage, 5 x 21 Tage und 1 x 20 Tage. Zusätzlich wird die Vorgabe, dass zwei freie Tage aufeinander folgen sollen, mit einer einzigen Ausnahme immer berücksichtigt. |
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Kassenmitarbeiter |
Die Kassen haben an sich (zusammen mit den
Aushilfen) genug Personal, aber wegen der Einschränkungen Probleme
bei der Nachtarbeit.
Die Vorgabe, dass KASS.D. nicht in der Nacht arbeiten darf, wird nicht verletzt, während das System bei den übrigen Mitarbeitern mit den Sollwerten für die Nachtarbeit großzügiger umgeht, um alle Nachtjobs besetzen zu können: KASS.B. soll 10 % in der Nacht arbeiten und wird zu 44 % eingeteilt, während KASS.C. an acht Tagen in der Nacht eingeteilt wird, obwohl hier Nachtarbeit möglichst vermieden werden soll. |
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Dieses Beispiel zeigt den Unterschied zwischen Kann-Bestimmungen und Muss-Bestimmungen bei den Einschränkungen: KASS.D. darf nicht in der Nacht arbeiten, was das System ausnahmslos berücksichtigt, auch wenn es dadurch einen Job nicht besetzen kann. Dagegen soll KASS.B. höchstens zu 10 % und KASS.C. gar nicht in der Nacht arbeiten, woran sich die Generierungssoftware hält, so lange sie brauchbare Alternativen findet. Gibt es keine vernünftige Lösung, wird die Soll-Vorgabe abgeschwächt oder überhaupt ignoriert. Diese Abweichungen sind auch deshalb möglich, weil bei den Gewichtungsfaktoren die Einhaltung der Vorgabe für die Nachtarbeit als nicht besonders wichtig eingestuft wurde. |
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Aushilfen |
Die Aushilfen können je nach Eignung an
verschiedenen Positionen eingesetzt werden.
Die Aushilfe AUSH.A. sollte nur Montag, Mittwoch und Freitag arbeiten, wird aber auch einmal am Samstag eingeteilt, weil sonst eine Stelle nicht besetzt werden könnte. Bei AUSH.B. werden die Vorgaben (nur Kassa, nicht am Wochenende und an Feiertagen) vollständig berücksichtigt. |
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Weil AUSH.C. für Küchenhilfe und Service (dort ist das Personal knapp) eingesetzt werden darf, kümmert sich die Software relativ wenig um die Vorgabe, dass AUSH.C. möglichst nicht mehr als 8 Tage innerhalb von vier Wochen arbeiten soll. Geplant sind 19 Arbeitstage, um alle Jobs besetzen zu können. |
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Ähnlich werden wegen der Personalknappheit AUSH.D. und AUSH.E. wesentlich öfter als vorgegeben zum Dienst eingeteilt. |
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